PüP_104 Ein forschender Blick auf die Welt der Podcasts

PüP_104 Ein forschender Blick auf die Welt der Podcasts

In dieser Podcastfolge spreche ich mit der freien Medienforscherin und Referentin Nele Heise. Sie beobachte Podcasts bereits seit vielen Jahren und es ihr ein wichtiges Anliegen, die Erkenntnisse aus der Medienforschung in die Gesellschaft zu tragen. Dafür tritt sie in Workshops von Medienanbietern auf, spricht auf öffentlichen Bühnen und gibt Interviews.

Ich spreche mit der freien Medienforscherin Nele Heise über Trends in der Podcastwelt, der zunehmenden Kommerzialisierung, medialer Teilhabe und der Freiheit des Podcastens.

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Wie Sie Ihren Podcast auf der Audio-Plattform AUDIO NOW eintragen

Wie Sie Ihren Podcast auf der Audio-Plattform AUDIO NOW eintragen

Es tut mir leid! – AUDIO NOW ist jetzt RTL+ Musik.

Doch Ihren Podcast können Sie auch dort eintragen: RTL+ for Podcasters

Weitere Plattformen, auf denen Sie Ihren Podcast eintragen sollten.

Screenshot iPhone: AUDIO NOW ist jetzt RTL+ Musik

Es war das kleine Logo, ähnlich einem Funktionsgraphen, das mich neugierig gemacht hat. Es befand sich oben rechts auf den Covern verschiedener Podcasts und stellte sich als das Logo von AUDIO NOW heraus. Die damit ausgezeichneten Podcasts waren „Originals“ von AUDIO NOW.

weißer 3D Funktionsgraph als Logo

AUDIO NOW ist laut eigenen Angaben „Deutschlands Audio-Plattform” und wird von der RTL interactive GmbH betrieben. Weiter heißt es auf Ihrer Website „Hier hörst du alles“.

Ich wollte gerne, dass mein Podcast dort auch zu finden ist – denn schaden kann es nicht, wenn man auf vielen Podcast-Plattformen und in vielen Verzeichnissen vertreten ist.

AUDIO NOW ist bisher bei keinem Hostingservice vertreten, so dass Sie die Anmeldung selbst mit ein paar Klicks vornehmen müssen. Ihre Hörer:innen können die App AUDIO NOW nutzen, ohne sich dort anzumelden.

AUDIO NOW für Podcaster:innen

Scrollen Sie auf der Startseite von AUDIO NOW nach unten bis zu „AUDIO NOW for Podcasters“. Hier werden Sie mit dem Satz „Werde ein Teil unseres Universums!“ eingeladen, mit einem Klick gelangen Sie bereits ins Vorzimmer.

Screenshot Startseite AUDIO NOW

Hier geht es nur weiter, nachdem Sie sich registriert haben. Sie klicken auf den Button „+ Podcast hinzufügen“ und fügen Ihren Podcast-Feed bei „Feed URL“ ein. Dann klicken Sie rechts auf „Überprüfen“. Wenn alles soweit in Ordnung ist, erscheint unter dem Eingabefeld für den Feed „Alles korrekt. Weiter geht’s!“

Sie sehen jetzt das Cover, den Titel und die Anzahl der bereits veröffentlichten Episoden Ihres Podcasts und klicken rechts unten auf „Weiter“.

Im nächsten Fenster können Sie noch einen Kurztitel hinzufügen. Das ist optional, doch dieser Titel wird dann in der AUDIO-NOW-App angezeigt. Der Titel kann generell bis zu 100 Zeichen betragen, hier sind oft wichtige Schlagworte oder Hinweise für die Zielgruppe verpackt. Aber der gesamte Titel ist auf dem Smartphone oft nicht vollständig lesbar, AUDIO NOW empfiehlt daher nur 25 Zeichen. Achten Sie beim Kürzen gegebenenfalls darauf, dass die wichtigsten Begriffe sichtbar sind. Bei meinem „Podcast übers Podcasten“ passte der ganze Titel plus „– für Podc…”. Ich hatte den Titel nicht auf 25 Zeichen gekürzt,  nur „Podcast übers Podcasten“ wäre hier auf jeden Fall auch gut geeignet.

Außerdem können Sie an dieser Stelle noch eine Kategorie auswählen. Das würde ich in jedem Fall tun, denn AUDIO NOW arbeitet nicht mit den Kategorien, die beim Hosten bereits ausgewählt wurden und im Feed enthalten sind. Zudem stöbern viele Hörer:innen bestimmt auf der Suche nach neuem Hörfutter in diesen Kategorien. Sie werden in der App unter dem Suchfeld einladend dargestellt.

Such-Bildschirm App AUDIO NOW

Mit „Weiter“ können Sie Ihre Eingaben nochmal überprüfen. Wenn alles o.k. ist, bestätigen Sie das Ganze wieder mit einem Klick auf „Weiter“.

Sie bekommen eine E-Mail an die Adresse, die in Ihrem Podcast-Feed angegeben ist. Hier müssen Sie Ihren Podcast für AUDIO NOW freigeben. Klicken Sie einfach auf den Link in der Mail, dann landen Sie wieder auf einer Seite von AUDIO NOW.

Eigenes Dashboard für Ihren Podcast

Über den „Weiter“-Button kommen Sie in Ihr Dashboard bei AUDIO NOW. Kurz nach dem Eintragen sehen Sie dort, dass Ihr Podcast „In Review“ ist. Es dauert einige Tage, bis Sie eine E-Mail mit dem Hinweis „Dein Podcast wurde akzeptiert“ erhalten.

Jetzt können Sie ihn in der App AUDIO NOW finden. In Ihrem Dashboard von  AUDIO NOW erfahren Sie, wie Ihr Podcast auf dieser Plattform genutzt wird.

Da die Downloads, die über die App von AUDIO NOW laufen, über Ihren Feed geladen werden, sind sie auch in der Statistik Ihres Hosters enthalten. 

Podcast-Dashboard auf AUDIO NOW

Neben der Statistik haben Sie im Dashboard die Möglichkeit, den Podcast zu aktualisieren und zu teilen. Die Aktualisierung sollte automatisch mit jeder neuen Episode erfolgen, doch manchmal hängt etwas oder Sie haben beispielsweise ein neues Cover hinzugefügt, was nicht direkt erkannt wird. Dann schubsen Sie das mit einem Klick auf „Aktualisieren“ ein bisschen an. 

Über „Teilen“ werden zukünftig zwei interessante Möglichkeit angeboten: Sie können  einen Code kopieren, den Sie dann beispielsweise auf Ihrer Website einbinden können. Und mit einem Klick können Sie einen Link kopieren, der direkt zu Ihrem Podcast auf AUDIO NOW führt. Geteilt werden können Episoden jedoch bereits jetzt in der AUDIO-NOW-App.  

Mein Fazit: Wenn die eigene Zielgruppe die App AUDIO NOW nutzt, sollten Sie mit Ihrem Podcast dort auf jeden Fall vertreten sein. Und wenn Sie keine Scheu haben, sich bei einem weiteren Podcastverzeichnis anzumelden und mal ein paar Minuten Zeit dafür übrig ist, kann eine Präsenz hier auf keinen Fall schaden.

Hier finden Sie weitere Podcastverzeichnisse, in denen Ihr Podcast eigetragen sein sollte, um viele Hörerinnen und Hörer zu gewinnen.
 

 

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PüP_103 Topfen Sie Ihren Content um! Vom Podcast zum Buch und vom Buch zum Podcast

PüP_103 Topfen Sie Ihren Content um! Vom Podcast zum Buch und vom Buch zum Podcast

Gemeinsam mit der Autorin und Schreibtrainerin  Susanne Weiss von Wortwandel habe ich einen Onlinekurs erstellt, in dem Sie lernen, wie Sie Ihr Buch in einen Podcast und Ihren Podcast in ein Buch transformieren können. Topfen Sie Ihren Content um! Wir sprechen in dieser Podcastfolge über diesen Kurs. Darüber, warum es sich lohnt, Expert:innenwissen mehrfach zu verwerten, warum eine fehlende Struktur – sowohl im Buch als auch im Podcast – Leser:innen und Hörer:innen orientierungslos macht und warum alles mit dem Konzept beginnt.

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PüP_102 Vorbereitung ist nicht alles, doch ohne Vorbereitung ist alles nichts

PüP_102 Vorbereitung ist nicht alles, doch ohne Vorbereitung ist alles nichts

Über die Vorbereitung von Interviews spreche ich in dieser Folge mit Dr. Aaron Brückner. Aaron Brückner macht den Andersmacher-Podcast und spricht dafür mit Menschen, die in keine Schublade passen. Mit Andersmachern.

Ich habe mich mit Aaron Brückner über die Vorbereitung seiner Interviews ausgetauscht. Denn er hat durchaus „schwierige“ Themen in seinen Episoden. Er erzählt über die besondere Herausforderung in den Folgen 104 – Wie ich zum Saulus wurde und 105 – Wie ich zum Paulus wurde in denen er mit Sascha Bisley darüber spricht, wie man damit umgeht, wenn man einen Menschen getötet hat. Wir sprechen über seine generelle Vorbereitung von Interviews, vom Vorgespräch bis zum Technikbriefing, über Mikrofone und über Werbung beziehungsweise Sponsoring im Podcast.

Linkliste:

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Hilfestellung für Podcaster*innen beim Datenschutz

Hilfestellung für Podcaster*innen beim Datenschutz

Darüber, wie Podcaster*innen das Thema Datenschutz angehen sollten, habe ich mit dem „Datenschutz-Guru“ Stephan Hansen-Oest gesprochen. Im Podcast Mit diesen Tipps bleiben Podcaster*innen gelassen beim Datenschutz erfahren Sie mehr über die Rechte und Pflichten von Podcastern und Podcasterinnen.

Im Folgenden fasse ich Ihnen die wichtigsten Informationen aus dem Gespräch noch einmal zusammen.

Welche Rechtsvorschriften gelten beim Podcasten?

Wenn es um datenschutzrechtliche Regelungen geht, landen wir direkt bei der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung), auch für Podcaster*innen sei das laut Hansen-Oest das A und O.

Das TTDSG (Telekommunikations- und Telemedien-Datenschutzgesetz), welches am 01.12.2021 in Kraft getreten ist, habe darüber hinaus keine großen Neuerungen gebracht. Es basiere auf einer Harmonisierung mit dem europäischen Recht, die wesentliche Neuregelung sei die europarechtskonforme Einwilligungsregelung für Cookies.

Podcasten und Datenschutz

Wenn wir das Thema Datenschutz angingen, sollten wir als erstes schauen, welche Datenflüsse es überhaupt gäbe. Hier kämen viele Bereiche zusammen, zum Beispiel die Podcastproduktion, der Feed, die Website sowie die Podcast-Berichte. Letztere stellt in der Regel der Hostingservice zur Verfügung, hier findet man zum Beispiel die Downloadzahlen und Details zu den Abrufen des Podcast-Feeds. 

im Hinblick auf Datenschutz sollte unser Hauptaugenmerk auf der eigenen Website und auf dem Dienstleistungsunternehmen liegen, so Stephan Hansen-Oest. 

Auf der Website gibt es die Informationspflicht über die Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung, die Datenschutzhinweise. Grundsätzlich sei die Einhaltung des Datenschutzes de facto in Deutschland aber eigentlich unmöglich, da dieser so kompliziert sei und so ein weites, uneindeutiges Feld darstelle. So fahre man hier am besten mit dem Grundsatz „Sag, was du tust, tue, was du sagst“. So sorge man für größtmögliche Transparenz.

DSGVO-Konformität

Im Hinblick auf die angepriesene DSGVO-Konformität eines Dienstleistungsunternehmen sei also auf jeden Fall Vorsicht geboten, so Hansen-Oest. Wenn Anbieter über sich sagen, dass sie DSGVO-konform arbeiten, sei wahrscheinlich am ehesten abgedeckt, dass die Server der Unternehmen in Europa stehen und der Datentransfer grundsätzlich innerhalb Europas stattfindet. Dies sei insofern wichtig, als dass ganz stark differenziert würde zwischen der EU mit ihrer DSGVO als „grüner Wiese“, wo die Daten frei fließen könnten, und dem Rest der Welt, wo das jeweilige Datenschutzniveau nicht von vornherein klar sei.

Man tue sich somit schon mal einen Gefallen, so Stephan Hansen-Oest, wenn man sich einen europäischen Anbieter aussuche. Zudem sei es aber immer wichtig, dort einen Blick in die jeweiligen Datenschutzhinweise zu werfen.

Hier sollten Sie nach Hinweisen auf „Drittlandsverarbeitung“ oder „Datenverarbeitung außerhalb von Europa“ oder „Datentransfer in die USA oder in sonstige Drittländer” suchen. Und wenn da stehe, „Wir transferieren grundsätzlich keine personenbezogenen Daten in die USA“ oder „Wir verarbeiten nur Daten in der Europäische Union“, dann weise das darauf hin, dass der Dienstleister akzeptabel sei. 

Der Auftragsverarbeitungsvertrag

Wenn Sie sich anhand der Datenschutzhinweise davon überzeugt hätten, dass zumindest das Gros der Daten in Europa verarbeitet wird, könnten Sie mit diesem Anbieter arbeiten, so Stephan Hansen-Oest. Dann würden Sie in einem nächsten Schritt mit dem Unternehmen Ihrer Wahl einen Auftragsverarbeitungsvertrag abschließen. 

Die von mir empfohlenen Podcast-Hostingservices bieten diesen Vertrag zum einfachen und schnellen Download an. Den Auftragsverarbeitungsvertrag müssen Sie dann lediglich in das Verzeichnis Ihrer Verarbeitungstätigkeiten ablegen.

Bei der App Anchor, dem Hostingservice von Spotify, sieht der Anwalt beispielsweise erstmal keine Probleme: „Als EU-Bürger schließe ich einen Vertrag mit Spotify Schweden. Das heißt, ich bin erstmal im europäischen Bereich. Welche Daten dort gesammelt werden, kann ich nicht sagen, aber erstmal scheint das o.k. zu sein, weil es ein europäisches Unternehmen ist.“

Eindeutig sei auch, dass man mit dem Verlinken – beispielsweise aus den Podcastplayern auf Spotify, Apple und Co. – sicher sei. Denn hier trage man keine Verantwortung mehr dafür, was das verlinkte Unternehmen mit den Daten der Nutzer*innen mache.

Passt der Hostingservice auch sonst zu mir?!

Natürlich müssten auch die angebotenen Features des Hostingservices passen. Es mache ja keinen Sinn, wenn alles DSGVO-konform sei, aber Sie Ihre Informationen nicht an Ihre Hörer*innen bringen könnten. 

Stephan Hansen-Oest sagt außerdem, Podcasten sei eine Ausübung eines Grundrechts. Wir hätten das Recht auf Informations- und Meinungsfreiheit. Und Datenschutz habe daher nicht immer automatisch Vorrang. Beides müsse in ein ausgewogenes Verhältnis gebracht werden. Das ist dann natürlich auch wieder Auslegungssache, doch ein interessanter Hinweis von Stephan Hansen-Oest.

 

Mein Fazit nach dem Gespräch mit Stephan Hansen-Oest ist, dass Panik in Sachen Datenschutz nicht angesagt ist. Doch sollten wir das Thema ernst nehmen. Ich möchte beispielsweise gerne dazu beitragen, dass die Daten meiner Hörer*innen geschützt werden und berücksichtige die DSGVO auf meinen Seiten.

 

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