So gut wie jeder Produzent eines Podcasts gelangt irgendwann einmal an den Punkt, an dem er sich Gedanken über den Einsatz von Musik macht. Vorausgesetzt er möchte rechtlich sicher agieren, kann er schnell nicht nur von der Auswahl, sondern vor allem von den mit der Nutzung verbundenen rechtlichen Verbindlichkeiten verunsichert werden. So vermeintlich ähnlich klingende Begriffe wie „Freie Musik“ und „GEMAfreie Musik“ oder drohende GEMA-Gebühren sind allerdings in Wirklichkeit gar kein Grund zur Besorgnis. Wichtig ist, dass man versteht, was sich dahinter verbirgt und wann man womit rechnen muss. Doch wenn man es tut, eröffnen sich völlig neue Möglichkeiten für den eigenen Podcast.
Nachfolgend möchte ich Ihnen daher einen Überblick über die unterschiedlichen Arten von Musik und möglichen Bezugsquellen sowie den damit verbundenen Rechten und Pflichten geben.
Mehr als günstig: Kostenlose oder freie Musik
Es gibt im Internet eine Vielzahl kostenloser Musik, die problemlos auch in Podcasts verwendet werden kann. Diese wird gerne auch als Freie Musik bezeichnet, doch sollte man sich nicht blindlings darauf verlassen, dass eine Nutzung ohne Weiteres erlaubt ist. Richtig ist, dass es in der Regel tatsächlich egal ist, ob die Musik als Intro/Outro oder Hintergrundmusik genutzt werden soll. Zu beachten ist vor allem, ob die Nutzung mit bestimmten Voraussetzung verbunden ist, beispielweise der Namensnennung des Rechteinhabers/Anbieters. Auf diese Weise kann je nach Musikanteil in einer Podcast-Produktion schon eine beachtliche Liste an Danksagungen zusammenkommen. Da jene Voraussetzungen allerdings stark variieren, ist in jedem Fall nach diesen Ausschau zu halten und ggf. der Rechteinhaber/Anbieter zu kontaktieren, um rechtlichen Querelen im Nachgang aus dem Weg zu gehen. Urheberrechtsverletzungen kosten Geld – zumeist einen mittleren dreistelligen Betrag für den Anwalt in Form einer Abmahnung – und verderben einen schließlich nur den Spaß an der Sache.
Die große Auswahl an freier Musik im Netz, welche verstreut auf verschiedenen Portalen oder manchmal auch auf den Internetseiten der Komponisten selbst zu finden ist, bringt jedoch auch einen nicht zu verachtenden Rechercheaufwand mit sich. Da die Qualität stark variiert, kann es dauern, bis man das passende Musikwerk in der gewünschten Qualität gefunden hat. Hat man es erst gefunden, gilt es wiederum die oben beschriebenen einzuhaltenden Voraussetzungen zu beachten. Nimmt man das alles in Kauf, bezahlt man zumindest nichts für die Musiknutzung an sich – aber Zeit ist ja bekanntlich auch Geld.
Unbedingt beachten sollte man schließlich noch, dass das Schneiden eines Musikwerks untersagt sein kann. Möchte man also nur einen Teil eines Werks, beispielsweise als Intro/Outro nutzen, gilt es im Zweifelsfall vorab eine Einwilligung einzuholen. Auch eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Komponisten kann unfreundliche Post nach sich ziehen, je nach Inhalt des Podcasts. Produzenten von Podcasts mit z.B. politischem Inhalt, sollten generell den Kontakt zum Musikschaffenden suchen.
Vorteile:
- Kostenlos
- Große Auswahl
Nachteile:
- Es können bestimmte Voraussetzung mit der Nutzung verbunden sein, die je nach Anbieter variieren
- Man erhält in rechtlicher Hinsicht selten etwas Schwarz auf Weiß
- Damit verbunden ist eine Unsicherheit über die rechtlichen Bestimmungen in der Zukunft
- Starke Qualitätsschwankungen
- Langwierige Suche auf verschiedenen Websites erforderlich
- Die Bearbeitung eines Musikwerks kann untersagt sein (Stichwort „Schnitt“)
Rechtliche Sicherheit gegen Bezahlung: GEMAfreie Musik
Als GEMAfrei wird Musik immer dann bezeichnet, wenn der Komponist, also Urheber eines Werkes, nicht bei einer Verwertungsgesellschaft wie der GEMA angemeldet ist. Gleiches gilt auch für die ausländischen Pendants der GEMA, z.B. die österreichische AKM oder die schweizer SUISA (dann AKMfrei oder SUISAfrei). Wenn ein Komponist angemeldet ist, übernimmt die jeweilige Verwertungsgesellschaft für ihn die Rechtewahrnehmung seines Musikrepertoires, was die Musik allerdings nicht minder nutzbar macht, doch dazu mehr im nächsten Abschnitt.
GEMAfreie Musik ist ähnlich wie die bereits behandelte kostenlose Musik überall im Internet verstreut zu finden. Da es sich dabei jedoch um eine eigene kleine Branche handelt, ist das Angebot deutlich strukturierter. Verschiedene, teils mehrere zehntausend Musikwerke umfassende Musikkataloge buhlen um Musiknutzer. Diese Portale bieten Nutzungsrechte gegen die Entrichtung einer Lizenzgebühr an. Rechtlich ist dabei alles klar definiert und man erhält im Zuge des Erwerbs der Nutzungsrechte einen Lizenzvertrag samt Freistellung gegenüber Verwertungsgesellschaften. Sollte die GEMA also mal anklopfen, kann man sorglos die Dokumente vorzeigen und damit die GEMA-Freiheit nachweisen.
Neben Telefonwarteschleifen, Imagefilmen und vielen weiteren Produktionen, sind bei den allermeisten Anbietern auch Podcasts klar in einer oder mehreren Lizenzgruppen anzutreffen. Der Preis orientiert sich dabei nach den benötigten Nutzungsrechten. Was diese angeht gilt es im ersten Schritt zwischen privaten und gewerblichen Podcasts zu unterscheiden. Die Lizenz für die Musiknutzung in einem rein unkommerziell betriebenen, privaten Podcast ist in aller Regel günstiger, als die für einen Podcast, hinter dem beispielsweise ein Unternehmen steht. Die Preise variieren je nach Anbieter, doch es lässt sich zumindest ein Durchschnitt definieren: Während Privatnutzer in der Regel mit rund 30 Euro pro Musikwerk auskommen, müssen gewerbliche Podcaster mit mindestens dem doppelten rechnen.
Bei den meisten Anbietern ist darüber hinaus darauf zu achten, dass die Nutzungsrechte nur für eine Folge eines Podcasts gewährt werden. Fatal kann das besonders bei einem Intro/Outro sein. Es empfiehlt sich in einem solchen Fall Kontakt mit dem Anbieter, z.B. eben dem GEMAfreien Musikkatalog aufzunehmen, um ein gesondertes Angebot zu erhalten. In einem solchen Fall, kann es sich aber auch schnell rechnen direkt einen Komponisten zu beauftragen. Eine weitere Alternative könnten Anbieter mit Flatrate-Modellen sein, die gegen eine monatliche oder jährliche Gebühr die uneingeschränkte Nutzung Ihres Musikrepertoires erlauben.
Auch bei der GEMAfreien Musik muss man sich durch eine große Auswahl wühlen, doch bringen die verschiedenen Plattformen den Vorteil mit sich, dass diese es ihren Kunden einfach machen wollen und daher teils sehr effektive Such- und Filtersysteme anbieten. Auf diese Weise lassen sich gängige Stile und Stimmungen schnell und einfach eingrenzen.
Vorteile:
- Nutzungsrechte sind rechtlich sicher und klar definiert
- Große Auswahl
- Gut strukturiertes Angebot Dank eine Reihe gut aufgestellter Plattformen
- …die gleichzeitig über teilweise sehr ausgereifte Such- und Filtersysteme verfügen
- …und dabei in der Regel professionellen Kundenservice bieten
- Die Möglichkeit der Bearbeitung der Musik ist meist klar geregelt
Nachteile:
- Kostenpflichtig
- Auch hier noch durchaus merkliche Qualitätsschwankungen
- Und auch hier sollte man Zeit für die Suche einplanen
Allseits gefürchtet, aber auch eine Möglichkeit: GEMApflichtige Musik
Oftmals verteufelt, ist allerdings auch Musik aus dem Weltrepertoire der GEMA durchaus eine Möglichkeit. Chartmusik im eigenen Podcast kann je nach Thema auch sehr reizvoll sein.
Produzenten eines privaten Podcasts lizenzieren einigermaßen einfach über den Lizenzshop der GEMA. Die Voraussetzungen machen schon klar, dass die Sache hier etwas bürokratischer wird, als bei den Musikkatalogen für GEMAfreie Musik, bei denen im Grunde die Angabe einer rechtskräftigen Adresse sowie des Projekts in dem die Musik eingesetzt werden soll ausreicht. Ein Auszug:
„Der Lizenzshop steht allen Podcastern zur Verfügung,
- die mit ihren Podcasts keine Einnahmen erzielen oder mit ihrem Podcast nicht mehr als Euro 300,00 (netto) pro Monat einnehmen,
- deren Podcasts im keinem Zusammenhang stehen mit einem Unternehmen oder anderen wirtschaftlichen Tätigkeit, die auf Dauer mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird,
- deren Podcast nicht häufiger als täglich erscheint,
- deren einzelne Episoden des Podcasts nicht länger als 30 Minuten sind,
- die in jedes Musikwerk in ihrem Podcast in der Weise hineinmoderieren (sog. „talk over“) und die jeden Song in der Weise ein- und ausblenden, dass er nicht isoliert werden kann,
- die die Episoden ihres Podcasts nicht mit ID-Tags (Schnittmarken) versehen,
- die in ihrem Podcast Musikwerke zu maximal 50% ausspielen,
- die in den Episoden ihres Podcasts nicht mehr Musik verwenden als zu 75% der Gesamtlänge der einzelnen Episode,
- deren Episoden sich nicht nur auf einen einzelnen Künstler beziehen, und die in der Bezeichnung des Podcasts und in den Bezeichnungen der einzelnen Episoden weder die Namen von Musikwerken noch von Interpreten nennen.“
Quelle: https://online.gema.de/lipo/produkte/podcast/index.hsp
Das zieht sich jetzt im Lizenzierungsprozess weiter so durch. Um Preisbeispiele zu nennen: Für ein Intro/Outro zahlt man bei einer Laufzeit von 2 Monaten 10,70 €. Dabei ist zu beachten:
„Ein Musikwerk wird als Intro genutzt, wenn es am Anfang einer Episode gespielt wird und als Einleitung dient. Ein Outro ist ein entsprechender Abspann. Intro und Outro dürfen jeweils nicht länger als 20 Sekunden dauern.
Als Song wird jedes gespielte Lied gezählt, das weder Intro noch Outro ist. Dabei darf jedes Lied nur zur Hälfte ausgespielt werden, und es muss am Anfang und am Ende in das laufende Lied hineinmoderiert werden (sog. „talk over“). Wird ein Song innerhalb einer Episode oder innerhalb eines Monats wiederholt, so wird auch jede Wiederholung gezählt. Die Verteilung der Songs auf die einzelnen Episoden eines Monats steht dem Lizenznehmer jedoch frei, solange der Musikanteil keiner Episode 75% übersteigt.
Lizenzen für Intro/Outro werden nur für zwei und drei Monate angeboten.“
Nimmt man noch fünf weitere Songs dazu, zahlt man für drei Monate 32,10 €, immer vorausgesetzt man hält sich an die Vereinbarungen. Alles in allem also durchaus erschwinglich, doch mit strikten Restriktionen verbunden, die man vielleicht nicht immer im Hinterkopf hat.
Vorteile:
- Nutzungsrechte sind rechtlich sicher und klar definiert
- …und können von Privatnutzern einigermaßen einfach über den Lizenzshop erworben werden
- Große Auswahl aus dem Weltrepertoire der Verwertungsgesellschaft
Nachteile:
- Regelmäßige Entrichtung von Gebühren erforderlich
- Die Bearbeitung eines Musikwerks erfordert je nach Umfang die Einwilligung des Urhebers und eine derartige Anfrage kostet Zeit und die Einwilligung (viel) Geld
Und jetzt: Hauptsache es passt!
Musik ist eine weitere tolle Möglichkeit einem Podcast eine eigene Identität zu geben. Individuell komponierte Musik kann diesen Effekt in vielen Fällen sicherlich am effizientesten erzielen, aber auch kostenlose oder GEMAfreie Musik können diesen Zweck erfüllen. Wichtig ist, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen klar abgesteckt sind, um am Ende keine böse Überraschung zu erleben. Nur dann kann man sich auch auf das Wesentliche konzentrieren: Ein ansprechendes Gesamtpaket.
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Vielen Dank für die prima Ergänzung!
Wir, der Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V., haben vor kurzem unser umfangreiches E-Book zum Thema “GEMA – Ein Überblick über die bekannteste Verwertungsgesellschaft” veröffentlicht. Hier finden interessierte Leser verschiedene Informationen zu
Was ist die GEMA?
Wann muss man die GEMA bezahlen?
Musik im Internet – sind hier Gebühren zu zahlen?
Streaming, uvm.
Hier geht es zum E-Book: http://www.abmahnung.org/gema-ebook.pdf