Kürzlich wurde ich von einer Heilpraktikerin gefragt, was Angehörige eines Heilberufes, also Ärzte, Apotheker und eben auch Heilpraktiker, beim Podcasten beachten dürften. Hintergrund der Frage ist das Heilmittelwerbegesetz (HWG). Das HWG enthält Regelungen, die den Umgang mit Werbung für medizinische Produkte, Arzneimittel oder Heilverfahren betreffen, und will die Verbraucher schützen.
Ein Podcast eignet sich bekanntlich gut, um Werbung für die eigene Person und Dienstleistung zu machen, indem man informiert. Doch lässt sich die Grenze zwischen Werbung und Information immer klar ziehen? Sind die Bedenken der Heilpraktikerin begründet?
Darüber spreche ich in dieser Podcastfolge mit Dirk Röttges von Hess & Röttges. Hess & Röttges ist eine Marketingagentur für Ärzte und unterstützt diese beim Online- und Offlinemarketing. Dazu gehören das Webdesign inklusive Suchmaschinenoptimierung, Social Media, Newsletter und die Erstellung von Visitenkarten und Broschüren.
Dirk Röttges erzählt, welche Rolle das Heilmittelwerbegesetz bei seiner Arbeit mit Ärzten spielt, und er empfiehlt Angehörigen der Heilberufe, weder im Podcast noch auf YouTube Heilversprechen abzugeben oder Superlative zu nutzen. Außerdem gibt er Anregungen wie Google My Business oder AnswerThePublic für eine gute Sichtbarkeit im Netz sorgen. Und diese Tipps gelten nicht nur für Ärzte und Angehörige der Heilberufe.
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